Patienten

Therapiekosten

Ergotherapie wird nach ärztlicher Ver­ord­nung von den Krankenkassen oder an­de­ren Sozial­versicherern (Unfall­ver­siche­rung, Invaliden­versicherung) als Pflicht­leistung übernommen.

Die Krankenkasse ihrerseits fordert 10% des Rechnungsbetrages als Selbstbehalt zurück. Wir rechnen direkt mit den Versiche­rungen und Kranken­kassen ab.

Für Hilfsmittel und Schienen, welche durch die Ergotherapeutinnen abgegeben werden, übernehmen die Versicherer und Krankenkassen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 250.00 pro Jahr.

 

Sprachen

Wir bieten Patientenbehandlungen in folgenden Sprachen an:

• Deutsch
• Englisch
• Französisch
• Italienisch
• Spanisch
• Norwegisch
• Polnisch
• Serbisch
• Russisch
• Kiswahili

 

Patientendatenschutz

Wir legen grössten Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Wahrung Ihrer Privatsphäre. Nachstehend informieren wir Sie deshalb über die Erhebung und Verwendung persönlicher Daten.

→ Datenschutzerklärung als PDF

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