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Ärzte & Zuweiser

Informationen für Ärzte & Zuweiser

Wir garantieren einen schnellst­möglichen Therapiebeginn. Patienten-Anmeldungen sind möglich per Telefon, Post, Fax oder E-Mail. Der Patient wird umgehend aufgeboten.

Um den Rehabilitationsprozess positiv zu beeinflussen, ist der Informations­aus­tausch zwischen Ärzten und der Ergo­therapeutin von Beginn an äusserst wichtig. Für Anmel­dungen, Informationen und bei Fragen kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Post.
Bitte der Anmeldung eine Verordnung für Ergotherapie beilegen.

 

Verordnungsblätter Download

Nutzen Sie die Verordnungsblätter vom Ergotherapeutinnenverband Schweiz (EVS) , wenn Sie als Ärztin oder Arzt Ihren Patienten Ergotherapie verschreiben wollen.

 Verordnungsblatt (PDF)
Verordnungsblatt Handtherapie Download (PDF)
Hinweisdokument zum Verordnungsformular (PDF)

 

Scoreblatt Download

Falls die Diagnose „Entwicklungs­störungen der Motorik F 82 ICD-10“ bei Kindern ab 4 ½ Jahren vorliegt, benötigt die Ergo­therapie vom Arzt eine Verordnung wie auch ein entsprechend ausgefülltes Scoreblatt.  

Scoreblatt – Entwicklungsstörung für Kinder ab 4,5 Jahren (PDF)
 Hinweisdokument zum Scoreblatt (PDF)

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