
Patienten
Therapiekosten
Ergotherapie wird nach ärztlicher Verordnung von den Krankenkassen oder anderen Sozialversicherern (Unfallversicherung, Invalidenversicherung) als Pflichtleistung übernommen.
Die Krankenkasse ihrerseits fordert 10% des Rechnungsbetrages als Selbstbehalt zurück. Wir rechnen direkt mit den Versicherungen und Krankenkassen ab.
Für Hilfsmittel und Schienen, welche durch die Ergotherapeutinnen abgegeben werden, übernehmen die Versicherer und Krankenkassen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 250.00 pro Jahr.
Sprachen
Wir bieten Patientenbehandlungen in folgenden Sprachen an:
• Deutsch
• Englisch
• Französisch
• Italienisch
• Spanisch
• Norwegisch
• Polnisch
• Serbisch
Patientendatenschutz
Wir legen grössten Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Wahrung Ihrer Privatsphäre. Nachstehend informieren wir Sie deshalb über die Erhebung und Verwendung persönlicher Daten.